AVGS-Coaching mit Claudia Franke: Vom Gutschein zur Teilnahme

AVGS & Coaching · 30. September 2026 · ca. 5 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und möchten damit Ihr berufliches Ziel angehen? Ich bin Claudia Franke von Coaching by Claudia. Ich begleite Sie persönlich bei Ihrer Gründung, Ihrer Bewerbung oder Ihrer beruflichen Neuorientierung. Hier erkläre ich Ihnen, wie wir gemeinsam den Weg vom Gutschein bis zum Coachingstart vorbereiten.

Ihr Weg zum Coaching mit mir
  1. Wir besprechen Ihr Ziel und die Angaben auf Ihrem AVGS.
  2. Wir klären, welche zugelassene Maßnahme zu Ihrem Gutschein passt und welche Bestätigung Sie benötigen.
  3. Sie warten die schriftliche Bewilligung ab. Danach planen wir Ihren Coachingstart.

Ein AVGS kann die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ermöglichen. Auf Ihrem Gutschein stehen unter anderem das Ziel, die Gültigkeitsdauer, die Region und der zeitliche Umfang. Ob und wofür Sie einen Gutschein erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter im Einzelfall. Ich kann Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen, aber ich helfe Ihnen, die nächsten Schritte verständlich vorzubereiten.

1. Gemeinsam Ihren Gutschein prüfen

Bringen Sie Ihren AVGS zu unserem ersten Gespräch mit. Wir schauen gemeinsam darauf: Welches Ziel ist eingetragen? Bis wann ist der Gutschein gültig? Gibt es eine regionale Begrenzung? Wie viele Stunden oder Wochen sind vorgesehen?

Diese Angaben bestimmen, welches Coaching infrage kommt. Bei unklaren Vorgaben stimmen Sie sich mit Ihrer Vermittlungsfachkraft ab, bevor Sie verbindlich planen. Ich erläutere Ihnen, welche Informationen wir für die Auswahl der Maßnahme brauchen.

2. Ihr Ziel und die passende Maßnahme klären

Bei Coaching by Claudia stehen Sie und Ihre persönliche Ausgangslage im Mittelpunkt. Möchten Sie sich selbstständig machen, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Geschäftsidee zu konkretisieren, Ihren Businessplan zu erarbeiten und die nächsten Schritte zu strukturieren. Geht es um eine Bewerbung oder einen beruflichen Neustart, besprechen wir Ihre Stärken, Ihre Unterlagen und Ihre Ziele.

Gemeinsam klären wir, ob diese Inhalte zu Ihrem Gutschein passen. Für die geförderte Teilnahme muss eine passende, zugelassene Maßnahme ausgewählt werden. Die erforderliche Bestätigung erhalten Sie vom verantwortlichen Maßnahmeträger und reichen sie bei Ihrer Vermittlungsfachkraft ein. Welche Maßnahme und welcher Träger für Ihre Teilnahme vorgesehen sind, besprechen wir vorab.

Ein Gutschein ist keine pauschale Zusage für jedes Coaching. Die zuständige Stelle prüft, ob das konkrete Angebot zu den Vorgaben und Ihrem beruflichen Ziel passt.

3. Die Bewilligung abwarten und mit mir starten

Bevor wir mit dem geförderten Coaching beginnen, warten Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ab. Danach stimmen wir die Termine und den Ablauf Ihrer Teilnahme ab.

Nach den Informationen der Bundesagentur für Arbeit ist die bewilligte Maßnahme für Sie kostenfrei, wenn die schriftliche Zustimmung vor Beginn vorliegt. Ob zusätzliche Kosten wie Fahrt oder Kinderbetreuung übernommen werden, klären Sie vorab mit der zuständigen Stelle.

4. So bereiten Sie unser erstes Gespräch vor

Sie brauchen keinen fertigen Businessplan und keine perfekten Bewerbungsunterlagen, um mit mir zu sprechen. Hilfreich sind Ihr AVGS, vorhandene Unterlagen und drei kurze Antworten:

  • Welches berufliche Ziel möchten Sie erreichen?
  • Was haben Sie bereits ausprobiert oder vorbereitet?
  • Welche Entscheidung oder welches Hindernis möchten Sie mit mir zuerst angehen?

Ich höre mir Ihre Situation an und bespreche mit Ihnen, welche Unterstützung sinnvoll ist. Im Coaching arbeiten wir an konkreten nächsten Schritten, zum Beispiel an einem tragfähigen Gründungskonzept, überzeugenden Bewerbungsunterlagen oder Ihrer beruflichen Orientierung.

Mein AVGS-Coaching findet online statt. Ob die Online-Teilnahme mit Ihrem konkreten Gutschein und der vorgesehenen Maßnahme möglich ist, klären wir vor dem Start.

Auch ohne Gutschein können Sie zunächst ein Informationsgespräch mit mir führen. Ob Ihnen ein AVGS ausgestellt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Für ein Coaching besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch darauf.

Ihre Fragen zum AVGS-Coaching mit mir

Kann ich mit dem AVGS jedes Coaching bei Ihnen buchen?

Nein. Wir prüfen zuerst, welches Angebot zu Ihrem Ziel und den Vorgaben auf Ihrem Gutschein passt. Die Maßnahme muss zugelassen und von der zuständigen Stelle bewilligt sein.

Ist das Coaching bei Coaching by Claudia kostenlos?

Für die schriftlich bewilligte AVGS-Maßnahme fallen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit keine Teilnahmekosten an. Die Bewilligung muss vor unserem Coachingstart vorliegen. Ein Gutschein allein genügt dafür nicht.

Was mache ich, wenn die Gültigkeit bald endet?

Melden Sie sich frühzeitig bei mir und Ihrer Vermittlungsfachkraft. Wir klären die Angaben für die passende Maßnahme. Ob diese noch rechtzeitig bewilligt werden kann oder ein neuer Gutschein nötig ist, entscheidet die zuständige Stelle.

Muss ich schon genau wissen, was ich möchte?

Nein. Schildern Sie mir Ihre Situation und Ihre Fragen. Gemeinsam konkretisieren wir Ihr Ziel und besprechen, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.

Quellen und Stand: Veröffentlicht am 30. September 2026, persönlich überarbeitet am 1. Oktober 2026. Grundlage: Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und § 45 SGB III. Die konkrete Förderentscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

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