BAFA & UNTERNEHMENSBERATUNG

BAFA-Unternehmens­beratung mit Claudia Franke: Bis zu 2.800 Euro Zuschuss für Ihr Unternehmen

Sie möchten Ihr Unternehmen wirtschaftlich stärken, Ihre Abläufe verbessern oder Ihre nächsten Entwicklungsschritte klar planen? Ich bin Claudia Franke, Inhaberin von Coaching by Claudia und gelistete BAFA-Beraterin. Ich begleite kleine und mittlere Unternehmen bei konkreten Fragen der Unternehmensführung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für eine Beratung mit mir einen Zuschuss aus dem BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erhalten. Für eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt beträgt die Förderung derzeit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 Euro pro Beratung.

Von Claudia Franke · Coaching by Claudia

Stand: Oktober 2026
BAFA-Unternehmensberatung: Schwarzhaarige Beraterin bespricht mit einer Unternehmerin Geschäftszahlen
80 %Fördersatz für Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt
2.800 €maximaler Zuschuss bei 3.500 € förderfähigen Kosten
2 pro Jahrmaximal förderfähige Beratungen je Unternehmen
IHRE UNTERNEHMENSBERATUNG MIT MIR

Wobei ich Sie als Unternehmens­beraterin unterstütze

Jedes Unternehmen hat eine andere Ausgangslage. Deshalb beginnt meine Beratung mit Ihren konkreten Fragen: Was funktioniert bereits gut? Wo entstehen Schwierigkeiten? Welche Veränderungen sollen sich wirtschaftlich auszahlen?

Gemeinsam betrachten wir Ihre betriebliche Situation und entwickeln nachvollziehbare Handlungsempfehlungen. Dabei kann es beispielsweise um folgende Themen gehen:

Strategie und Geschäftsmodell

Positionierung, Angebotsstruktur, neue Geschäftsfelder und weitere Unternehmensentwicklung.

Wirtschaftlichkeit und Planung

Kostenstrukturen, Liquiditätsplanung, Controlling und tragfähige Entscheidungen.

Organisation und Prozesse

Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, Qualitätsmanagement und Digitalisierung.

Personal und Führung

Aufgabenverteilung, Mitarbeiterbindung und die Weiterentwicklung Ihrer Führungsstrukturen.

Die BAFA-Förderung betrifft eine individuelle, konzeptionelle Unternehmensberatung. Eine allgemeine Schulung genügt dafür nicht. Die Analyse, Ergebnisse und Empfehlungen werden in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert.

CLAUDIA FRANKE · COACHING BY CLAUDIA

Was meine BAFA-Listung für Sie bedeutet

Ich bin als Claudia Franke mit Coaching by Claudia beim BAFA als Beraterin gelistet. Damit können Sie mich für eine Beratung im Rahmen dieses Förderprogramms auswählen.

Meine Listung ersetzt jedoch nicht die Prüfung Ihres Förderantrags. Ob Ihr Unternehmen und das konkrete Beratungsvorhaben förderfähig sind, wird im Antragsverfahren geprüft. Über die Bewilligung und Auszahlung entscheidet das BAFA.

In einem ersten Gespräch klären wir deshalb Ihre Ausgangslage, Ihr Beratungsziel und die Voraussetzungen, die für Ihr Vorhaben relevant sind.

FÖRDERHÖHE

Wie hoch ist Ihr möglicher Zuschuss?

Für eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Die Bemessungsgrundlage ist auf 3.500 Euro pro Beratung begrenzt. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 2.800 Euro.

Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte. Ihr privater Wohnsitz allein bestimmt den Fördersatz nicht.

Ein Rechenbeispiel

Bei förderfähigen Beratungskosten von 3.500 Euro netto beträgt der mögliche Zuschuss 2.800 Euro. Von den Nettokosten verbleiben damit 700 Euro beim Unternehmen.

Umsatzsteuer und Vor­finanzierung

Wenn auf die Rechnung 19 Prozent Umsatzsteuer entfallen, beträgt der zunächst vollständig zu zahlende Rechnungsbetrag 4.165 Euro. Die Umsatzsteuer wird nicht durch das BAFA bezuschusst. Ob sie als Vorsteuer abziehbar ist, hängt von den steuerlichen Voraussetzungen Ihres Unternehmens ab.

Der Zuschuss ist kein unmittelbarer Rechnungsrabatt. Sie bezahlen die vollständige Rechnung zunächst selbst. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der erforderlichen Nachweise. Beratungskosten oberhalb von 3.500 Euro erhöhen den maximalen Zuschuss nicht.

VORAUSSETZUNGEN

Für welche Unternehmen kommt die Beratung infrage?

Das Programm richtet sich an rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Grundsätzlich können auch Angehörige freier Berufe antragsberechtigt sein.

Für die EU-KMU-Einstufung werden unter anderem Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme und Verbindungen zu anderen Unternehmen berücksichtigt. Eine Gründungsidee ohne bereits bestehendes Unternehmen reicht für dieses Programm nicht aus.

Bestimmte Unternehmen und Beratungsinhalte sind ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen in einem Insolvenzverfahren sowie Unternehmen, deren Geschäftszweck selbst Unternehmensberatung oder eine vergleichbare Beratungstätigkeit ist.

Überwiegend rechtliche, steuerliche oder versicherungsbezogene Beratungen sind nicht Gegenstand dieser Förderung. Gemeinsam besprechen wir, ob Ihre Fragestellung zu einer förderfähigen Unternehmensberatung passt.

Je Unternehmen sind höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf während der aktuellen Richtlinienlaufzeit möglich. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

UNSERE ZUSAMMENARBEIT

So läuft Ihre BAFA-Unternehmens­beratung mit mir ab

Ihr Beratungs­vorhaben gemeinsam mit mir klären

Sie schildern mir Ihre betriebliche Situation und Ihre Ziele. Als gelistete BAFA-Beraterin bespreche ich mit Ihnen, welche Fragestellungen wir bearbeiten können und welche Ergebnisse Sie erreichen möchten.

Den Förderantrag vor Beginn stellen

Ihr Unternehmen stellt den Antrag über das BAFA-Antragsportal und benennt mich als ausgewählte Beraterin. Der Antrag muss vor dem förderfähigen Beratungsbeginn gestellt werden.

Das Informations­schreiben abwarten

Nach der Prüfung erhalten Sie das Informationsschreiben der zuständigen Leitstelle. Erst nach dessen Erhalt darf die Beratung förderfähig beginnen.

Auch ein vorher verbindlich geschlossener Beratungsvertrag kann als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gelten. Deshalb stimmen wir die Reihenfolge sorgfältig ab. Das Informationsschreiben ist noch keine verbindliche Förderzusage.

Gemeinsam an Ihren Unternehmenszielen arbeiten

Ich analysiere mit Ihnen die Ausgangslage und erarbeite konkrete Handlungsempfehlungen. Unsere Ergebnisse werden im Beratungsbericht festgehalten. Sie erhalten damit eine Grundlage, um die nächsten Schritte in Ihrem Unternehmen gezielt anzugehen.

Die Rechnung vollständig bezahlen

Ihr Unternehmen bezahlt die Rechnung einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer vollständig und unbar. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Barzahlungen oder Verrechnungen werden als Zahlungsnachweis nicht anerkannt.

Die Nachweise fristgerecht einreichen

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen die vollständigen Unterlagen über die zuständige Leitstelle eingereicht werden.

Dazu gehören insbesondere Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und die geforderten Erklärungen, darunter die KMU- und De-minimis-Angaben. Den schriftlichen Beratungsbericht erstelle ich im Rahmen unserer Zusammenarbeit. Nach Prüfung der Unterlagen kann der Zuschuss an Ihr Unternehmen ausgezahlt werden.

DEN PASSENDEN FÖRDERWEG FINDEN

BAFA-Beratung oder AVGS-Coaching?

Bei Coaching by Claudia biete ich sowohl Unternehmensberatung als auch Coaching an. Die Förderwege unterscheiden sich jedoch.

Die BAFA-Förderung richtet sich an ein bestehendes Unternehmen und übernimmt einen Teil der förderfähigen Beratungskosten. Ein AVGS-Coaching folgt anderen Voraussetzungen und setzt einen entsprechend bewilligten Gutschein voraus.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, besprechen wir das in einem ersten Gespräch.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sie möchten Ihr Unternehmen mit mir weiter­entwickeln?

Ich bin Claudia Franke, gelistete BAFA-Beraterin und Inhaberin von Coaching by Claudia. Gemeinsam klären wir Ihre Fragen und die nächsten Schritte für Ihr Unternehmen.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und schildern Sie mir kurz Ihr Vorhaben.

Beratung bei Claudia Franke anfragen ↗

Hinweis: Die Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2026. Die derzeitige Förderrichtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen BAFA-Unterlagen und die Prüfung Ihres konkreten Antrags. Eine Förderung wird nicht garantiert. Quellen: BAFA Unternehmensberatung, Förderrichtlinie und BAFA-Antragsportal.