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Claudia FrankeBERATUNG. MIT WEITBLICK.

Aktuelles · 26.10.2026

Umsatz ist nicht Liquidität: Vier Zahlen für Ihr Unternehmen

Die Aufträge sind da, doch auf dem Geschäftskonto bleibt wenig übrig. Bevor Sie neue Angebote entwickeln, Personal einstellen oder mehr Werbung buchen, lohnt sich ein Blick auf vier unterschiedliche Fragen: Was verkaufen Sie? Wann kommt das Geld? Welche Kosten entstehen? Und welche Verpflichtungen stehen als Nächstes an?

Dieser Beitrag ist eine praktische Orientierung für bestehende Unternehmen. Die folgenden Beispiele sind fiktiv; sie beschreiben keine Kundenerfahrungen und versprechen keine bestimmte wirtschaftliche Verbesserung.

1. Umsatz: Welche Leistungen tragen Ihr Geschäft?

Beginnen Sie mit einer einfachen Liste Ihrer wichtigsten Angebote. Notieren Sie die tatsächlich erzielten Umsätze eines klar abgegrenzten Zeitraums, etwa der vergangenen drei Monate. Trennen Sie unterschiedliche Leistungsarten. So erkennen Sie, ob ein großer Gesamtumsatz überwiegend aus einzelnen Aufträgen oder aus regelmäßig wiederkehrenden Leistungen stammt.

Ihre Arbeitsfrage: Welche Angebote werden gekauft – und welche davon möchten Sie künftig ausbauen? Eine umsatzstarke Leistung ist nicht automatisch die rentabelste. Dafür müssen auch die zugehörigen Kosten und der erforderliche Arbeitseinsatz betrachtet werden.

2. Liquidität: Wann steht das Geld wirklich zur Verfügung?

Eine geschriebene Rechnung ist noch kein Zahlungseingang. Halten Sie deshalb offene Kundenrechnungen und die erwarteten Zahlungstermine getrennt von bereits eingegangenem Geld fest. Stellen Sie ihnen die fälligen Auszahlungen gegenüber.

Fiktives Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Auftrag über 6.000 Euro abgeschlossen. Der Kunde zahlt vereinbarungsgemäß erst später. Miete, Dienstleister und andere Rechnungen werden jedoch schon vorher fällig. Der Umsatz allein beantwortet daher nicht, ob in dieser Zwischenzeit ausreichend Geld verfügbar ist.

Praktischer Einstieg: Erstellen Sie eine wöchentliche Übersicht für die nächsten acht Wochen. Kennzeichnen Sie unsichere Eingänge ausdrücklich als Annahmen. Die Übersicht dient der Planung und ersetzt keine fachliche Prüfung bei akuten Zahlungsschwierigkeiten.

3. Kosten: Was bleibt von einem zusätzlichen Auftrag?

Trennen Sie für eine erste Arbeitsübersicht laufende Grundkosten von Kosten, die unmittelbar durch einen weiteren Auftrag entstehen. Beispiele sind eingekauftes Material, externe Leistungen oder auftragsbezogene Fahrtkosten. Berücksichtigen Sie zusätzlich, wie viel eigene Arbeitszeit die Leistung bindet.

Fiktives Rechenbeispiel: Bei 1.000 Euro Erlös und 400 Euro direkt zuordenbaren Kosten bleiben zunächst 600 Euro zur Deckung weiterer Kosten. Dieser Betrag ist noch kein Gewinn: Laufende Grundkosten, die Bewertung Ihrer eigenen Arbeitszeit und weitere Verpflichtungen müssen gesondert betrachtet werden. Vergleichen Sie Beträge auf einer einheitlichen Grundlage; Umsatzsteuerfragen sind mit Ihrer steuerlichen Betreuung zu klären.

4. Verpflichtungen: Welche Ausgaben sind bereits absehbar?

Ergänzen Sie die laufende Übersicht um bekannte Sonderzahlungen: etwa Versicherungsbeiträge, Lizenzverlängerungen, vereinbarte Investitionen oder angekündigte Steuerzahlungen. Übernehmen Sie dafür die bestätigten Beträge und Termine aus Ihren Unterlagen. Schätzwerte sollten als solche erkennbar bleiben.

Prüfen Sie anschließend: Welche Entscheidung kann warten? Welche Ausgabe ist bereits verbindlich? Welche Annahme müssen Sie zuerst überprüfen? Diese Fragen helfen, ein Beratungsgespräch auf einen konkreten Handlungsbedarf auszurichten.

Wann kann eine BAFA-Unternehmensberatung passen?

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt unter Voraussetzungen bestehende förderfähige Unternehmen bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Eine individuelle Analyse mit konkreten Handlungsempfehlungen kann beispielsweise an Kostenstrukturen, Organisation oder der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells ansetzen. Allgemeine Seminare sind damit nicht gleichzusetzen.

Eine Förderung ist kein automatischer Anspruch. Antrag und Förderablauf müssen vorab geklärt werden; schließen Sie einen förderrelevanten Beratungsvertrag nicht vorzeitig und warten Sie das vorgesehene Informationsschreiben ab. Über die Förderung entscheidet das BAFA. Die Beratung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Anzeichen einer möglichen Insolvenz ist unverzüglich hierzu befugte insolvenzrechtliche Unterstützung erforderlich.

Mit einem klaren Anliegen ins Erstgespräch

Schreiben Sie für sich einen Satz auf: „Ich möchte klären, warum …“ Ergänzen Sie Ihr Thema und nennen Sie, welche Entscheidung Sie anschließend treffen möchten. Für die erste Kontaktaufnahme müssen Sie keine vertraulichen Unternehmensunterlagen unaufgefordert versenden.

Ich bin Claudia Franke, gelistete BAFA-Beraterin. Gemeinsam besprechen wir Ihre Ausgangslage, den passenden Beratungsumfang und die nächsten Schritte. Jetzt ein Erstgespräch anfragen. Persönlich in Halle (Saale) nach Vereinbarung und deutschlandweit online.

Stand: 26. Oktober 2026. Förderinformationen: Förderdatenbank des Bundes, BAFA-Programmseite und IHK München: Förderablauf. Maßgeblich sind die aktuellen Programmvorgaben und die Prüfung des Einzelfalls.

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